Ihr Partner für Steuern, Treuhand und Löhne
Wir sind ein Steuerberatungs- und Treuhandunternehmen mit Sitz in Basel-Stadt.
Unsere Dienstleistungen reichen von einfachen Administrationsarbeiten über Finanzbuchhaltungen, Löhne bis hin zu anspruchsvollen Gutachten und Einsprachen vor Bundesgericht im Bereich des Steuerrechts.
Aufgrund unserer Sitzes im wirtschaftsstarken Dreiländereck (Deutschland, Frankreich und Schweiz) zählen auch zahlreiche ausländische Kunden auf unsere Unterstützung bezüglich Fragen zum Wirtschaftsstandort Basel und Schweiz.
Wir sind gut vernetzt und sprechen Deutsch, Englisch und Spanisch.
Wir erbringen sämtliche klassischen Dienstleistungen im Bereich des Treuhandwesens.
Sie übergeben uns die Buchungsbelege und wir verbuchen diese in unserer Finanzbuchhaltung und erstellen für Sie die Mehrwertsteuerabrechnung, den Jahresabschluss und die Steuererklärung. Wir bieten auch erweiterte Dienstleistungen wie u.a. das Kreditoren- und Debitorenmanagement.
Weitere Informationen finden Sie hier.
Unsere Dienstleistungen im Bereich des schweizerischen Steuerrechts sind vielfälltig und reichen von der Beantwortung von Einzelfragen bis hin zur gesamten Deklaration der Steuererklärung inklusive der Administration mit der Steuerverwaltung.
Gerne erstellen wir für Sie auch Einsprachen und führen Verhandlungen mit der Steuerverwaltung.
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Sie suchen einen kompetenten Partner für die Lohnabrechnungen und Lohnadministration?
Wir erstellen für Sie auf einer Swissdec geprüften Software die Lohnabrechnungen für jeden einzelnen Ihrer Mitarbeiter/-innen, führen sämtliche Arbeiten im Zusammenhang mit dem Personal aus und sind Ihr erster Ansprechpartner bei arbeitsrechtlichen Fragen.
Finden Sie hier weitere Informationen weshalb sich eine Auslagerung der Lohnbuchhaltung an uns für Sie lohnt.
Ein ausländisches Unternehmen muss sich, solange es in der Schweiz steuerpflichtig ist, durch einen in der Schweiz niedergelassenen Stellvertreter vertreten lassen, der für alles, was die Mehrwertsteuer betrifft, Domizil gewährt.
Wir als Ihre Fiskalvertretung sorgen für die formell und materiell richtige Befolgung der Vorschriften zur Mehrwertsteuer, wie das Erstellen der periodischen Abrechnungen und die Rückforderung von Vor- und Einfuhrsteuern. Gerne Erstellen wir für Sie auch den Antrag für die Rückforderung von bezahlten Mehrwertsteuern in der Schweiz (sog. TAX REFUND - nur für Firmen).
Weitere Informationen finden Sie hier.
Läuft es nicht rund?
Dann sprechen Sie uns einfach an! Wir haben ein Netzwerk von Spezialisten in Finanzen, Strategie, Prozesse, Marketing, Krisenkommunikation, Verwaltungsräte, Geschäftsführer/innen auf Zeit, Anwälte, Notare usw. Ein Anruf kann sich nur Lohnen!
(Unsere Dienstleistungen sind nur für Firmen)
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Vielleicht haben wir ja den direkten Link in unserer Bibliothek hinterlegt? Sie finden auch die von uns publizierten News-Letter und eine Sammlung von diversen Meldungen der Steuerverwaltungen.
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Ley & Partner GmbH nahm seine Tätigkeit Ende 2009 auf.
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